ANHANG

"Der Gebäudesektor emittierte nach Berechnungen des Umweltbundesamtes 102,2 Mt CO2-Äq. im Jahr 2023. Damit sanken die THG-Emissionen um 8,3 Mt CO2-Äq. gegenüber dem Vorjahr. Prozentual entspricht dies einem Rückgang von 7,5 %.

Die zulässige Jahres-emissionsmenge von 101 Mt CO2-Äq. wurde dennoch um 1,2 Mt CO2-Äq. überschritten."


Quelle: Expertenrat für Klimafragen, Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2023, S. 66



Fast 40 % der weltweiten CO2-Emissionen gehen auf den Gebäudebereich zurück.


Quelle: 2022 Global Status Report for Buildings and Construction


55 % des gesamten Abfalls stammt in Deutschland aus dem Bausektor.


Quelle: Statistisches Bundesamt 2024


Deutschland produziert jährlich rund 2,76 Tonnen Bauschutt pro Kopf.


Quelle: Umweltbundesamt


„Die beiden zentralen baupolitischen Zielsetzungen – die Schaffung von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr und die CO2-Neutralität bis 2045 – widersprechen sich diametral, solange die aktuelle Praxis von Abriss und Neubau beibehalten wird.“


Quelle: Till Briegleb, in: brand eins 12/2022


„Für die Beseitigung von baulichen Anlagen (Abbruch) gelten u. a. auch die Regelungen der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO).


Mit Ausnahme von Hochhäusern oder eines nicht im Anhang zur Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) genannten Teiles einer baulichen Anlage bedarf der Abbruch oder die Beseitigung einer baulichen Anlagen keiner Anzeige. 

Hochhäuser oder ein nicht im Anhang zur NBauO genannter Teil einer baulichen Anlage sind nach § 60 Abs. 3 NBauO der zuständigen Stelle anzuzeigen.


Unabhängig davon ist die Standsicherheit benachbarter Gebäude seitens des Bauherrn/der Bauherrin zu prüfen, wenn diese aneinandergebaut sind oder der Baugrund dazu Anlass gibt.“


Quelle: service.niedersachsen.de



Too Good to go nach 33 Jahren!

- Exkurs Steuerrecht


"Das Steuerrecht sah bis vor kurzem vor, dass privat vermietete Immobilien, die nach 1924 errichtet wurden, über 50 Jahre mit 2 % abgeschrieben werden. 


Wichtig: Ab 2023 erhöht sich die lineare Abschreibung für Immobilien auf 3 Prozent, was einer Nutzungsdauer von etwa 33 Jahren entspricht."


Quelle: immoverkauf24.de


Mehr als die Hälfte des Energieaufwands eines Gebäudes entfällt nicht auf die Nutzungsphase, sondern auf die Herstellung der Baustoffe, den Transport, den Bau- und Rückbau sowie die Entsorgung.


Quelle: Bundesstiftung Baukultur, Baukulturbericht 2022/23


Lebenszyklusbilanz

- Sanierung schlägt Neubau!


„Alte Gebäude abzureißen und durch energieeffizientere Neubauten zu ersetzen galt lange als Königsweg. 

Betrachten wir jedoch zusätzlich zum Betrieb die „Grauen“ Emissionen, die durch Herstellung von Materialien, Transport und Bau entstehen, zeigt sich ein anderes Bild. Langfristig verursachen Sanierungen in den meisten Fällen weniger Emissionen als Neubauten.“


Quelle: Architects For Future, Forderung Nr. 2: “Hinterfragt Abriss kritisch”


Im Jahr 2021 wurden in Deutschland laut offizieller Statistik rund 14.090 Gebäude abgerissen - die Dunkelziffer liegt schätzungsweise deutlich höher.


Quelle: Deutsche Umwelthilfe auf Basis des Statistischen Bundesamtes


„Grundsätzlich ist jede Bauherrin/jeder Bauherr in Niedersachsen für die Bautätigkeitsstatistik berichtspflichtig. Diese Berichtspflicht gilt, wenn er oder sie ein Gebäude bauen oder statisch verändern will und dafür eine Baugenehmigung benötigt oder im Rahmen des vereinfachten Verfahrens eine Bauanzeige stellt. [...] 

Erfolgt ein Abriss oder Abbruch eines Gebäudes, so wird dies in den Bauabgängen von Hochbauten erfasst – die sogenannte Statistik des Bauabgangs. Aus den Baufertigstellungen sowie den Bauabgängen erfolgt zudem die Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes in Niedersachsen, welcher der statistischen Einschätzung von Aussagen zur Wohnungsnot, zum Wohnungsmarkt und zum Wohnungsbau dient.“


Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen


Der jährliche Bauabfall Deutschlands entspricht rechnerisch dem Materialbedarf für ca. 422.000 Wohn-einheiten.


Quelle: Kreislaufwirtschaft Bau 2021; Wuppertal Institut 2022, in: Bundesstiftung Baukultur: Baukulturbericht 2022/23


„Die von der EU-Kommission im Green Deal beschworene und für die Mitgliedsstaaten im Kreislaufwirtschaftsgesetz verbindlich formulierte Maxime von strenger Müllvermeidung, Ressourcenschutz und effizientem Recycling wird mit Abrissbirnen niemals zu erfüllen sein.“


Quelle: Till Briegleb, in: brand eins 12/2022



Recycling vs. Downcycling

- für eine Kaskadennutzung in geschlossenen Kreisläufen!


„Trotz einer nominalen Verwertungsquote von über 90 Prozent für Bau- und Abbruchabfälle wird bei genauerer Betrachtung der Verwertungswege ersichtlich, dass eine hochwertige Kreislaufführung unter Weiternutzung der stofflichen-technischen Eigenschaften für die mineralischen Fraktionen nicht umfassend praktiziert wird. 

Von den derzeit jährlich anfallenden etwa 52 Millionen Tonnen an Bauschutt, überwiegend aus dem Hochbau, werden zwar knapp 80 Prozent recycelt, von diesen wird aber nur ein Bruchteil wieder als hochwertiger Betonzuschlagstoff eingesetzt. Rund 34 Millionen Tonnen an Recycling-Baustoffen (RC-Baustoffen) gelangen jährlich in den Straßenbau [...]. Der überwiegende Teil wird weniger hochwertig bodennah eingesetzt, wie beispielsweise im Landschafts- und Wegebau oder als Ausgleichsmaterial. Der Einsatz von Recycling-Gesteinskörnungen mit definierten technischen Eigenschaften in Anwendungen, die keine besonderen Anforderungen an das Material stellen, entspricht einem Downcycling, das in informatorischen, logistischen und rechtlichen Hindernissen begründet ist.“


Quelle: Umweltbundesamt 2022


88 % der Bevölkerung sprechen sich für eine Begutachtung der Qualität und Umbaupotenziale abrissgefährdeter Gebäude aus.


Quelle: Bevölkerungsbefragung zum Baukulturbericht 2022/23 der Bundesstiftung Baukultur, S. 98



82 % der Bevölkerung meinen, dass der Erhalt eines Gebäudes dem Abriss vorgezogen werden sollte.


Quelle: Bevölkerungsbefragung zum Baukulturbericht 2022/23 der Bundesstiftung Baukultur, S. 98

„Bauen im Bestand stellt die Meisterklasse der Architektur dar, wenn wir Bestehendes mehr wertschätzen, um Zukünftiges besser zu schützen.“


Quelle: Christina Patz für Architects For Future, in: Grafe / Rieniets / Baukultur NRW: Umbaukultur: Für eine Architektur des Veränderns, Verlag Kettler, Dortmund 2020



Die Lösung für die Energie- und Klimawende im Gebäudesektor liegt nicht im (Ersatz-)Neubau, sondern bei Bestandsgebäuden und der Verlängerung ihrer Lebensdauer.


Quelle: Architects For Future Deutschland, Forderung Nr. 2 “Hinterfragt Abriss kritisch”, https://www.architects4future.de/forderungen

Unsere gesetzlichen Rahmenbedingungen sind nicht auf das Bauen im Bestand, sondern auf Neubau ausgelegt.

 

Dadurch besteht eine hohe Kosten- und Planungsunsicherheit, 

oft braucht es Genehmigungen im Einzelfall, die viel Aufwand bedeuten. 


Dann heißt es schnell: lieber abreißen und neubauen.


Quelle: A4F Deutschland e.V., Ergebnis der Umfrage zum Bauen im Bestand



„Auf die Frage, 

was würde euch am meisten dabei helfen, kam zurück: eine UMbauordnung.“ 


Quelle: Architects For Future Deutschland e.V., Ergebnis der Umfrage zum Bauen im Bestand



2021: Umbauordnung im Niedersächsischen Koalitionsvertrag


„Um unseren Fokus auf Bestandssanierungen abzusichern, werden wir die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) um eine Umbauordnung ergänzen. 

Die NBauO muss auch die Herausforderungen des Klimaschutzes, der geschlechtlichen Vielfalt, des Flächenmangels, des Wasserschutzes sowie der Biodiversität berücksichtigen. Bereits einmal erteilte Typengenehmigungen sollen bundesweit gelten und in der NBauO verankert werden. 

Wir sorgen zudem für bauordnungsrechtliche Erleichterungen von Neubau, Umbauten und Aufstockungen von Wohngebäuden u. a. durch eine Fortentwicklung der Regelungen zu Kfz-Stellplatzanforderungen. 

Bei Umnutzung, Aufstockung und Umbauten sowie bei Nachverdichtung entfällt der Zwang zur Herstellung von Pkw-Stellplätzen.“


Quelle: Nds. Koalitionsvertrag SPD + Bündnis 90 / Die Grünen 2022-2027, S. 21

2024: Novelle der Niedersächsischen Bauordnung


"In dem Gesetzentwurf werden neue Regelungen vorgeschlagen, die eine wesentliche Vereinfachung von Umbaumaßnahmen (z. B. Dachgeschossausbau, Aufstockung) zum Ziel haben. Beispielsweise sollen neue oder bestehende Decken, Wände oder Treppen oder auch der Schallschutz im Falle eines Umbaus künftig nur noch dem Standard des Baujahres der gesamten Immobilie entsprechen müssen. Derzeit müssen diese dem aktuellen Standard entsprechen. Das führt in vielen Fällen zu einer Verteuerung von Umbauprojekten, weil auch bestehende Bauteile, die durch die Umbaumaßnahmen betroffen sind, auf die jetzt geltenden Anforderungen ertüchtigt werden müssten."


Quelle: Presseinformation Niedersächsische Staatskanzlei

 

#abrissmoratorium


"Statt Abriss und Neubau stehen wir für Erhalt, Sanierung, Umbau und Weiterbauen im Bestand. Jeder Abriss bedarf einer Genehmigung unter der Maßgabe des Gemeinwohls, also der Prüfung der sozialen und ökologischen Umweltwirkungen."


Quelle: abrissmoratorium.de


"Heute, wo die Klimaerwärmung spürbar, die Energieversorgung unsicher und die planetaren Grenzen erreicht sind, ist nicht der Erhalt von Gebäudestrukturen erklärungsbedürftig, sondern ihr Abriss. Die Erhaltung darf sich nicht auf einen kleinen Teil von repräsentativen Denkmälern beschränken, sondern muss den gesamten Baubestand umfassen. Die Zerstörung und der Abtransport von brauchbarem Baumaterial auf die Deponie ist nicht mehr zeitgemäß."


Quelle: abrissmoratorium.de


Share by: